Eingeräumte Kontoüberziehung Finanziellen Spielraum sichern

Sichern Sie sich mit unserer eingeräumten Kontoüberziehung Ihre persönliche Finanzreserve und damit mehr finanziellen Spielraum.

Höhe Ihrer persönlichen eingeräumten Kontoüberziehung

Die eingeräumte Kontoüberziehung ist der Betrag, um den Sie Ihr Girokonto überziehen können. Sollzinsen fallen nur für den Betrag an, den Sie in Anspruch genommen haben, und auch nur solange, wie Sie den Kredit in Anspruch nehmen. Ob und in welcher Höhe eine eingeräumte Kontoüberziehung eingeräumt wird, ist abhängig von Ihrer Bonität. Entsprechend Ihrer Bonität kann die eingeräumte Kontoüberziehung flexibel angepasst werden, zum Beispiel nach einer Gehaltserhöhung. Einzelheiten vereinbaren Sie individuell mit Ihrem Bankberater.

Ihre Vorteile mit einer eingeräumten Kontoüberziehung

  • Persönliche eingeräumte Kontoüberziehung zur freien Verfügung
  • Schnelle und unkomplizierte Beantragung und Inanspruchnahme
  • Variable Rückzahlung durch laufende Gehaltseingänge auf Ihrem Girokonto
  • Transparenz durch stets aktuelle Informationen auf Ihrem Kontoauszug

Kurzfristige Liquiditätsreserve

Für die Rückzahlung der eingeräumten Kontoüberziehung gibt es keine zeitliche Begrenzung, solange Sie die Voraussetzungen für die Gewährung einer eingeräumten Kontoüberziehung erfüllen. Eingeräumte Kontoüberziehungen stellen allerdings nur ein kurzfristig nutzbares Kreditangebot dar. Bei einem längerfristigen Bedarf an Geldmitteln sollten Sie eine Beratung bei Ihrer Raiffeisenbank Hiltenfingen eG vereinbaren. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung.

Der Weg zu Ihrer eingeräumten Kontoüberziehung

Vor Bewilligung der eingeräumten Kontoüberziehung stellt Ihr Berater Ihre Kreditwürdigkeit fest. Sie sind volljährig, haben ein privat genutztes Girokonto bei Ihrer Raiffeisenbank Hiltenfingen eG, auf das regelmäßige monatliche Gehaltseingänge aus nichtselbständiger Arbeit eingehen, einen festen Wohnsitz in Deutschland und keinen negativen SCHUFA-Eintrag - dann sind die Grundvoraussetzungen für die Bewilligung Ihrer eingeräumten Kontoüberziehung erfüllt. Sobald Ihr eingeräumte Kontoüberziehung bewilligt ist, richtet Ihre Raiffeisenbank Hiltenfingen eG ihn auf Ihrem Girokonto ein. Im Rahmen Ihrer persönlichen Kreditlinie steht Ihnen der zusätzliche finanzielle Spielraum dann sofort zur Verfügung.

Diese Form der Kreditinanspruchnahme ist nur zur kurzfristigen Nutzung vorgesehen, um Ihre finanzielle Flexibilität zu erhöhen, in dem Sie spontan über Beträge bis zur Höhe des eingeräumten Überziehungsrahmens verfügen können. Die hier angebotene eingeräumte Kontoüberziehung ist lediglich ein Teil unseres Gesamtleistungspakets in den Bereichen Kontoführung und Kredit.

Für längerfristige Finanzierungen bzw. bei dauerhaft bestehenden Überziehungen bieten wir Ihnen gerne die Umschuldung in einen Ratenkredit an. Informationen hierzu erhalten Sie vorab hier auf unserer Internetseite unter Privatkunden/Finanzieren/Kredite. Die individuell richtige Lösung bespricht gerne Ihr Berater vor Ort mit Ihnen.

Unsere aktuellen Konditionen für den Überziehungskredit:

Sollzinssatz für die Möglichkeit der eingeräumten Kontoüberziehung
(Dispositionskredite)

12,50 % p.a.

 

Sollzinssatz für geduldete Überziehungen 
(Kontoüberziehung)
16,50 % p.a.


(siehe Preisaushang vom: 01.04.2024)

Allgemeine Informationen zum Basiskonto für Verbraucher

Leistungsumfang

  • Zahlungskonto (Girokonto)
  • Für Verbraucher
  • Bietet grundlegende Funktionen
  • Währung: Euro (€)
  • Kein Kredit

Was ist das Basiskonto?

Im Einzelnen können Sie das Basiskonto für die folgenden Zahlungsdienste nutzen:

  • Bargeldeinzahlungen auf das Basiskonto in unseren Geschäftsstellen;
  • Bargeldauszahlungen vom Basiskonto in unseren Geschäftsstellen und an Geldautomaten im Inland und im Ausland, soweit die Debitkarte entsprechend ausgestattet ist;
  • Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich der Übermittlung von Geldbeträgen auf das Basiskonto oder ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Konto durch
  • die Ausführung von Lastschriften (wiederkehrend/einmalig),
  • die Ausführung von Überweisungen (einschließlich Terminüberweisungen und Daueraufträgen),
  • die Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Debitkarte;
  • Online-Banking/Telefon-Banking, wenn dies eine Standarddienstleistung der Bank ist.

Das Basiskonto kann auf Ihren Antrag hin auch als Pfändungsschutzkonto (§ 850k der Zivilprozessordnung) geführt werden.

Entgelte und Kosten

Die Entgelte und Kosten der mit dem Basiskonto verbundenen Dienstleistungen sind in unserem „Preis- und Leistungsverzeichnis" beschrieben. Dieses können Sie in unseren Geschäftsstellen einsehen und auf Nachfrage wird es Ihnen auch ausgehändigt.

Nutzungsbedingungen

Im Rahmen der Kontoeröffnung werden die maßgeblichen vertraglichen Regeln mit dem Kontoeröffnungsformular vereinbart. Diese nehmen auch Bezug auf unsere Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Banken) und den Sonderbedingungen für Überweisungen, Lastschriften, die girocard (Debitkarte) und das Online-Banking. Die Bedingungen können Sie in unseren Geschäftsstellen einsehen und auf Nachfrage werden diese Ihnen auch ausgehändigt.

Hinweis

Wir machen den Inhalt des Basiskontovertrags, die Eröffnung eines Basiskontos und dessen Nutzung nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe oder dem Erwerb von Geschäftsanteilen abhängig. Der Zugang zu einem Basiskonto darf von keinen zusätzlichen Voraussetzungen oder der Vereinbarung zusätzlicher Dienste abhängig gemacht werden.

 Antrag auf Eröffnung eines Basiskonto zum Download

Gesetzliche Kontenwechselhilfe Unterstützung beim Kontenwechsel gemäß Zahlungskontengesetz

Gemäß dem Zahlungskontengesetz (ZKG) gelten seit dem 18. September 2016 gesetzliche Vorgaben für Unterstützungsleistungen bei der Nutzung der gesetzlichen Kontenwechselhilfe. Mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch auf "Unterstützungsleistungen zum Kontenwechsel gemäß ZKG/gesetzlicher Kontenwechselhilfe" beauftragen Sie uns als Ihre neue Bank, den Kontenwechsel Ihres bisherigen Girokontos von Ihrer alten Bank zu uns einzuleiten.

So funktioniert die gesetzliche Kontenwechselhilfe

  1. Startpunkt und somit Hauptansprechpartner für einen gesetzlichen Kontenwechsel Ihres Girokontos ist immer Ihre Raiffeisenbank Hiltenfingen eG als empfangende bzw. neue Bank, zu der Sie Ihre Kontoverbindung wechseln möchten.
  2. Ihre Raiffeisenbank Hiltenfingen eG übermittelt Ihre Kontenwechselermächtigung (siehe PDF "Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe“) an die übertragende Bank, also an Ihre alte Bank.
  3. Ihre alte Bank übermittelt uns – Ihrer Weisung entsprechend – nach Erhalt der Kontenwechselermächtigung Informationen zu Ihrem alten Konto. Außerdem wird das alte Konto Ihren Vorgaben entsprechend geschlossen.
  4. Ihre Raiffeisenbank Hiltenfingen eG als empfangende bzw. als Ihre neue Bank schließt nach Erhalt der Informationen von Ihrer alten Bank den Kontenwechsel ab und nimmt weitere Unterstützungsleistungen vor, wenn Sie das wünschen.

Unterstützungsleistungen der gesetzlichen Kontenwechselhilfe

Ihre Raiffeisenbank Hiltenfingen eG übernimmt den Papierkram für Sie. Wir nehmen Kontakt zu Ihrer alten Bank auf, wenn Sie "Unterstützungsleistungen zum Kontenwechsel gemäß ZKG/gesetzlicher Kontenwechselhilfe" wünschen. Daueraufträge Ihres bisherigen Kontos bei Ihrer alten Bank richten wir auf Ihrem neuen Konto bei Ihrer Raiffeisenbank Hiltenfingen eG neu ein.

Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe

Kundeninformationsblatt zum Anspruch auf gesetzliche Kontenwechselhilfe 

 

Weitere Pflichtinformationen zum ZKG finden Sie ferner als Ergänzung zu den Angaben im Impressum.

 

VR-UmzugsService – Umzug der gesamten Geschäftsbeziehung

Sofern Sie gerne Ihre gesamte Geschäftsverbindung von Ihrer Raiffeisenbank Hiltenfingen eG zu einer anderen Volksbank Raiffeisenbank bei einem Ortswechsel übertragen möchten, bieten wir Ihnen mit dem VR-UmzugsService tatkräftige Unterstützung an. Sprechen Sie uns hierzu bitte an.